Liegeplatzordnung Yachthafen
Die Verwaltung dieses Yachthafens heißt Sie herzlich willkommen und wünscht Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Die Verwaltung ist bemüht, Ihnen die Zeit, die Sie auf diesem Yachthafengelände verbringen, so angenehm wir möglich zu gestalten. Im Interesse aller anwesenden Gäste werden Sie höflich gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Yachthafengäste stören könnte.
1. Die Mosel Boating Center Yachthafen GmbH & Co. KG als Pächter des Bootshafens und der übrigen Pachtflächen auf der Insel, sowie das WSA selbst, werden von jeglicher Haftung freigestellt. Diese Haftungsfreistellung bezieht sich auf die Benutzung der Hafenanlagen, der sonstigen Anlegemöglichkeiten und die Benutzung aller übrigen Einrichtungen.
2. Der Zutritt zu den Hafenanlagen ist nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende Gast bzw. Besucher meldet sich daher zuerst bei der „Anmeldung“ in der Gaststätte an. Die zuständige Aufsicht ist nach den behördlichen Bestimmungen berechtigt, die Personalausweise eines jeden Yachhafengastes bzw. Besuchers in Augenschein zu nehmen. Vor dem endgültigen Verlassen des Hafens meldet sich der Gast bei der „Anmeldung“ wieder ab. Gäste dürfen das Yachthafengelände nur in Begleitung der so berechtigten Person betreten.
3. Die Sanitäranlagen sind nach Benutzung in sauberem Zustand zu verlassen. Kinder unter 6 Jahren dürfen diese nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.
4. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Benutzer des Yachthafengeländes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Bei mutwilliger Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung ist die Aufsicht gehalten, einen sofortigen Verweis auszusprechen und Anzeige zu erstatten. Das Abreißen von Ästen und Zweigen von Bäumen und Hecken ist verboten.
5. Den Weisungen der Verwaltung bzw. Aufsicht muss Folge geleistet werden, insbesondere bezüglich des Anlegens an den Steganlagen.
6. Hunde jeder Größe müssen ständig angeleint gehalten werden.
7. Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die dazu bestimmten Abfallbehälter. Elektrogeräte, Autoreifen, Batterien u.s.w. sind Sondermüll und dürfen bei uns nicht entsorgt werden.
8. Die Hafenruhe dauert von 13.00 – 15.00 Uhr sowie von 22.00 – 8.00 Uhr. Fernseher, Musikanlagen und ähnliche Geräte sind auf Bootslautstärke zu stellen. Es wird im Interesse aller Hafengäste höflich gebeten, während der genannten Zeiten auch laute Unterhaltungen zu vermeiden. Bootsmotorenlärm ist auf das technisch mögliche Mindestmaß zu beschränken. Das Abmontieren von Schalldämpfungsteilen ist untersagt. Am Bootssteg ist längeres Laufenlassen im Leerlauf verboten. Wer gegen die Bestimmungen der Hafenruhe in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Verweis rechnen.
9. Auch tagsüber ist ruhestörender Lärm zu unterlassen.
10. Das Waschen von Autos und Booten auf dem Parkplatz ist nicht gestattet.
11. Die Steganlagen sind zum ungestörten Zugang zu den Booten stets freizuhalten.
12. Zum Festmachen der Boote ist nur gutes und ausreichendes Tauwerk zu verwenden.
13. Kindern ist das Rudern und Segeln im Hafen nicht gestattet.
14. Vor dem Verlassen der Betriebsanlagen sind alle elektrischen Brennstellen auszuschalten. Wasserhähne sind sofort nach Gebrauch zu schließen. Die Toiletten und die Waschräume sind sauber und die Türen geschlossen zu halten.
15. Die vom Vermieter erteilte Parkgenehmigung gilt nur für das Kraftfahrzeug des Mieters. Die Benutzung des Parkplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Zweite und weitere Fahrzeuge dürfen nur mit Genehmigung auf dem Parkplatz gegen Gebühr abgestellt werden.
16. Transportable Kraftstoffbehälter sind zum Tanken aus dem Boot an Land zu nehmen, da sich sonst leicht explosive Gase im Boot entwickeln können.
17. Es ist streng untersagt, Öl, Ölreste, Diesel oder Benzin in den Hafen zu gießen. Wer den Hafen verunreinigt, wird wegen Umweltverschmutzung angezeigt.
18. Die Verwaltung bzw. die Aufsicht sind in Ausübung das Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Hafens zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Hafen und im Interesse der Hafengäste erforderlich erscheint.
19. Zuwiderhandlungen gegen die Feuerverhütung und die zum Umweltschutz getroffenen Bestimmungen berechtigen den Vermieter zum sofortigen Hafenverbot und zur fristlosen Kündigung.
20. Das Grillen und offenes Feuer ist nur auf dem dafür vorgesehenen Grillplatz oder der Feuerstelle gestattet. In anderen Fällen muss die Erlaubnis des Hafen- / Platzwartes eingeholt werden.
21. Das Halten und Parken von Fahrzeugen aller Art vor dem Bootshaus in Richtung Inselspitze ist strengstens untersagt.