Allgemeine Geschäftsbedingungen für Urlaubsgäste

auf dem Campingplatz und im Yachthafen der Mosel Islands GmbH & Co. KG

1. Anwendung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Reservierungen und Verträge in Bezug auf Campingplatz und Yachthafen und die damit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen, die durch Mosel Islands GmbH & Co. KG (im nachfolgenden „Vermieter“ genannt) erbracht werden. Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die jeweilige Platzordnung. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff „Mieter“ die Person, die Leistungen des Vermieters in Anspruch nimmt oder Einrichtungen des Vermieters nutzt. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

2. Reservierungen und Vertragsabschluss

Der Vermieter behält sich das Recht vor, Reservierungsanfragen ohne Begründung abzulehnen oder bestimmte Bedingungen an sie zu stellen. Nach dem Eingang der Reservierungsanfrage sendet der Vermieter eine Bestätigung sowie eine Rechnung. Diese muss unverzüglich nach dem Empfang auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Eventuelle Unstimmigkeiten sind unverzüglich mitzuteilen.

Sollte eine Bestätigung oder Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Reservierungsanfrage eingegangen sein, gilt die Reservierung als nicht erfolgt. Ein verbindlicher Vertrag wird erst mit dem Eingang der Anzahlung auf eine Bestätigung oder Rechnung geschlossen.

Der Vertrag regelt die Nutzung von Schlaffässern, Stellplätzen, Liegeplätzen oder anderer Einrichtungen. Die Nutzungsdauer ergibt sich aus der Bestätigung oder Rechnung.

3. Vertragsänderungen

Änderungen zu dem geschlossenen Vertrag auf Wunsch des Mieters bedürfen einer einvernehmlichen Vereinbarung mit dem Vermieter. Nur durch eine ausdrückliche Bestätigung durch den Vermieter wird eine Vertragsänderung wirksam.

Dem Vermieter bleibt eine einseitige Änderung der Vereinbarung betreffend des zugewiesenen Mietobjektes aus betrieblichen Gründen vorbehalten.

4. Einhaltung der Vertragsbedingungen

Dem Mieter und seinen Nutzern ist es nur dann erlaubt, den Stellplatz und/oder den Liegeplatz anderen als den in dem Vertrag genannten Personen zum Gebrauch zu überlassen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Der Mieter ist verpflichtet, alle Namen der weiteren Nutzer des Stellplatzes und/oder Liegeplatzes anzugeben.

5. Preise

Der Mieter schuldet die in der Reservierungsbestätigung und Rechnung vereinbarte Stell- oder Liegeplatzgebühr sowie alle weiteren anfallenden optionalen Gebühren (bspw. Kurtaxe) inklusive der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Zahlungen

Bei einer Reservierung mit einer Rechnungssumme bis zu einem Betrag von 150,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer wird eine Anzahlung in Höhe der gesamten Rechnungssumme fällig. Bei einer Reservierung mit einer Rechnungssumme über 150,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer wird eine Anzahlung in Höhe von 150,00 Euro fällig. Die Zahlung muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kommt die vertragliche Vereinbarung nicht zustande und der Anspruch auf Nutzung durch den Mieter entfällt.

In diesem Fall haftet der Mieter für jeglichen Schaden, den der Vermieter als Folge dessen erleidet oder erleiden wird.

Ein nach Anzahlung verbleibender Restbetrag der Rechnungssumme muss bei dem Verlassen des Campingplatzes/Yachthafens vor Ort an der Rezeption entrichtet werden.

7. Rücktrittskosten und Umbuchung

Der Anspruch des Vermieters auf die vereinbarte Vergütung bleibt bei Nichtantritt durch den Mieter oder einem erklärten Rücktritt bestehen – die Gründe bei Nichtantreten sind dabei unerheblich.

Im Falle eines Nichtantretens oder Rücktritts fallen gestaffelte Gebühren (in Prozent vom Rechnungsbetrag) wie folgt an:

- Über 60 Tage vor Mietbeginn: 10 %

- 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 40 %

- 29 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 80 %

- Bei einer Stornierung ab 7 Tage vor Anreisetag besteht die Möglichkeit einer einmaligen Umbuchung auf einen späteren Reisezeitraum (je nach Platzverfügbarkeit). Die angezahlten Reservierungsgebühren werden einbehalten.

- Bei einem späteren Rücktritt (bis zu 6 Tagen vor Mietbeginn) oder bei Nichterscheinen

am Anreisetag muss der gesamte Mietpreis berechnet und bezahlt werden.

Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei einem beliebigen Reisebüro.

8. Ankunft und Abreise

Die Anreise kann zwischen 15.00 – 20.00 Uhr erfolgen, von 13.00 – 15.00 Uhr sowie von 22.00 – 8.00 Uhr sind die Schranken geschlossen

An dem in der Reservierungsbestätigung genannten Abreisetag muss die Unterkunft, der Stell- oder Liegeplatz bis 11.00 Uhr geräumt sein.

Eine frühere Anreise oder eine spätere Abreise kann nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Personals zum halben Tagessatz erfolgen. Eine vorherige Beendigung der Nutzung begründet keinen Anspruch auf Erlass oder Rückerstattung.

9. Hausordnung

Alle Gäste sind verpflichtet, sich an die durch Mosel Islands aufgestellten Hausregeln, die u.a. in der Yachthafen-Ordnung und der Campingplatz-Ordnung zu finden sind, zu halten. Diese Regeln liegen bei der Ankunft an der Rezeption bereit oder können im Internet (www.mosel-islands.de) eingesehen werden. Mieter sind verpflichtet, bei der Anmeldung einen gültigen Personalausweis vorzulegen. Sollte ein Mieter keinen gültigen Ausweis vorlegen können, kann der Vermieter die Unterbringung verweigern.

Sofern der Stellplatz oder Liegeplatz nicht von dem Mieter sauber und ohne Veränderungen zurückgegeben wird, werden die Kosten der Ersatzvornahme durch den Vermieter ohne Aufforderung in Rechnung gestellt.

Der Vermieter übt das Hausrecht aus für den Fall der Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegen die Campingplatz- oder Yachthafen-Ordnung sowie bei Nichteinhaltung der Anweisungen des Personals. Bei einem Platzverweis behält der Vermieter den Anspruch auf die Miete. Er muss sich den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Mosel Islands aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

10. Hunde und sonstige Haustiere

Das Mitführen von Hunden oder sonstigen Haustieren ist nur gestattet, wenn dies bei der Buchungsanfrage angegeben und von dem Vermieter ausdrücklich bestätigt wird. Für Hunde muss eine Besucherkarte erworben werden. Kampfhunde sind verboten!

Hunde oder Haustiere haben keinen Zutritt zu überdachten Einrichtungen auf der gesamten Ferieninsel. Hunde und Haustiere sind an die Leine zu nehmen. Die örtlichen Anweisungen müssen befolgt werden. Die Haustiere dürfen für andere Gäste keine Belästigung oder Gefährdung darstellen.

Das Anlegen eines Flohhalsbandes für Hunde wird empfohlen. Tiere müssen zudem seit dem 3. Juli 2004 im Besitz eines Passes nach Europäischem Muster sein. Sie müssen gegen Tollwut geimpft sein und anhand eines Chips oder einer Tätowierung identifiziert werden können.

11. Nutzung des Mietobjekts

Der Mieter ist persönlich haftbar für die Einhaltung der Platzordnung seinerseits und seiner Begleiter innerhalb und im Umfeld des Campingplatzes und des Yachthafens sowie anderer Einrichtungen.

Zudem ist der Mieter stets persönlich haftbar für von ihm verursachte Schäden durch Bruch, Verlust und Beschädigung des Inventars des Campingplatzes und des Liegeplatzes sowie der dortigen Einrichtungen. Dies gilt nicht, wenn der Mieter nachweisen kann, dass der Schaden anderen Nutzern oder Begleitern zuzuschreiben ist. Schäden, für welche der Mieter haftbar ist, müssen von diesem umgehend dem Vermieter gemeldet und nach Aufforderung ersetzt werden.

Eine gewerbliche Nutzung der gebuchten Stell- und Liegeplätze sowie der Schlaffässer durch den Mieter ist strengstens untersagt.

12. Besucher

Besucher des Campingplatzes müssen sich vorab an der Anmeldung des Campingplatzes anmelden und eine Besuchergebühr entrichten. Ebenfalls müssen von Besuchern mitgebrachte Hunde angemeldet werden. Auch hier ist eine Gebühr zu entrichten.

13. Internetnutzung

Der Vermieter hält auf einigen Plätzen einen Internetzugang über WiFi-Netzwerke zur entgeltlichen Nutzung bereit. Er garantiert weder die durchgehende Verfügbarkeit, noch eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit. Der Vermieter haftet nicht für Vermögensschäden des Mieters infolge der Nutzung des Internets oder infolge von Störungen in dem Netzwerk.

Der Mieter und dessen Begleiter haben sich bei der Internetnutzung an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Sie haben es insbesondere zu unterlassen, Handlungen vorzunehmen, durch die Urheberrechte oder sonstige geschützte Rechte Dritter verletzt werden oder durch die gegen die guten Sitten verstoßen wird.

Bei der Feststellung oder dem Verdacht eines Rechtsverstoßes oder eines sonstigen Missbrauchs des Internetzugangs durch den Mieter oder dessen Begleiter hat Mosel Islands das Recht, den Zugang zum Internet ohne Vorankündigung ganz oder teilweise sofort zu sperren.

Der Mieter haftet für alle Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets. Sollte der Vermieter von dem Verletzten für Handlungen, die der Mieter oder seine Begleiter vorgenommen haben, in Anspruch genommen werden, hat der Mieter den Vermieter schadlos zu halten.

14. Höhere Gewalt

Sollte der Vermieter durch höhere Gewalt vorübergehend oder auf Dauer nicht in der Lage sein, den Vertrag komplett oder teilweise zu erfüllen, wird dem Mieter innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme von der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung ein Ersatzangebot (für ein anderes Mietobjekt/einen anderen Zeitraum etc.) unterbreitet.

Wenn das Ersatzangebot abgelehnt wird, muss dies binnen drei Tagen nach dem Erhalt des Ersatzangebotes von dem Mieter mitgeteilt werden. In diesem Fall wird der Vermieter von seiner Verpflichtung zur Leistung frei. Die Zahlungsverpflichtung des Mieters bleibt unberührt. Eine Schadenersatzverpflichtung des Vermieters besteht nicht.

Höhere Gewalt auf Seiten des Vermieters besteht dann, wenn die Erfüllung des Vertrages komplett oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft durch Umstände, die nicht in der Macht des Vermieters liegen, verhindert wird. Höhere Gewalt im Sinne dieses Mietverhältnisses umfasst neben Pandemien und Epidemien (wie z.B. Coronavirus/COVID-19/CoV-2/SARS CoV-2) insbesondere Streik, Krieg, Blockaden, innere Unruhen, Aufruhr, terroristische Anschläge, Naturkatastrophen, wie z.B. Erdbeben, Brand, Hochwasser oder sonstige vergleichbar schwerwiegende Ereignisse. Vorstehendes gilt auch, wenn bei Vertragsschluss das Vorliegen von höherer Gewalt bereits bekannt oder das Eintreten wahrscheinlich ist und etwaige darauf beruhende Verzögerungen oder Beeinträchtigungen für den Vermieter noch nicht abzusehen waren.

15. Kündigung

Der Vermieter hat jederzeit das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls bei der Reservierung persönliche Daten des Mieters oder anderer Nutzer unvollständig oder falsch angegeben werden und diese Daten trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall hat der Vermieter einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der dadurch entsteht, dass der Vertrag vorzeitig gekündigt werden musste.

16. Haftung

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Schäden von oder an Gegenständen oder Personen jeglicher Art, die während oder infolge des Aufenthalts auf dem Campingplatz oder Yachthafen sowie anderen Einrichtungen des Vermieters entstehen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Vorsatz.

Der Mieter versichert, dass für die von ihm oder seinen Nutzern eingebrachten Wohnmobile und Wohnwagen eine gültige Gasprüfung vorliegt und stellt den Vermieter von einer Haftung für Unfälle durch nicht geprüfte gasbetrieben Anlagen und Behälter frei.

Eine Haftung für Schäden, die sich durch entgangene Reisefreuden oder aus Betriebsunterbrechungs- und anderen Folgeschäden ergeben, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Vermieter übernimmt weiterhin nicht die Haftung für Schäden, auf die Ersatzansprüche gegen Dritte (bspw. Versicherung) besteht. Der Vermieter haftet auch nicht für Störungen oder Mängel bei Dienstleistungen, die durch Dritte im Auftrag des Vermieters erbracht werden.

Die Haftung des Vermieters für materielle Schäden ist in jedem Fall auf maximal 1.500,00 Euro pro Mieter/Nutzer und Aufenthalt beschränkt.

Der Mieter haftet für alle Verluste oder Schäden am Campingplatz, Yachthafen oder am Eigentum von Mosel Islands, die während der Nutzung durch ihn verursacht werden, ungeachtet dessen, ob dies als Folge einer Handlung oder einer Unterlassung durch ihn oder Dritte, die sich mit seiner Zustimmung auf dem Campingplatz oder Yachthafengelände befinden, geschieht. Dies gilt nicht für eine etwaige deliktische Haftung der Nutzer oder Dritter.

Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen bezüglich Schäden von Dritten frei, die auf eine Handlung oder Unterlassung des Mieters, seiner anderen Nutzer, seiner Mitreisenden oder Dritten zurückzuführen sind, die sich mit der Zustimmung des Mieters auf dem Campingplatz- oder Yachthafengelände befinden.

Für alle außervertraglichen Schadensersatzansprüche wird die Haftung des Vermieters grundsätzlich ausgeschlossen. Der Vermieter haftet auch nicht für Lärmbelästigungen durch Dritte bzw. andere Gäste.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder von Kardinalspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen. Ferner gelten diese Haftungsbeschränkungen im Falle von sonstigen Schäden nicht für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen des Vermieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

Für Schäden, die ein bei Abschluss des Mietvertrags vorhandener oder angelegter Sachmangel des Mietgegenstandes verursacht, haftet der Vermieter nur im Falle, dass er eine bestimmte Eigenschaft des Mietgegenstandes zugesichert oder einen Mangel des Mietgegenstandes verschwiegen hat, oder er den Mangel nach Kenntniserlangung nicht unverzüglich beseitigt hat und dem Mieter hierdurch ein Schaden entsteht.

Der Vermieter haftet nicht für Kosten, die dem Mieter durch Umstellung der Gaslieferung, bspw. durch die Umstellung von Stadt- auf Erdgas, Stromart und -spannung oder Veränderungen des Wasserdruckes entstehen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

17. Reklamationen

Trotz aller Bemühungen kann es vorkommen, dass eine gerechtfertigte Beschwerde in Bezug auf den Aufenthalt besteht. Diese Reklamation muss der Mieter direkt und vor Ort dem Platzwart/Hafenmeister melden. Sollte der Beschwerde nicht abgeholfen werden können, hat der Mieter bis spätestens einen Monat nach Verlassen der Anlage die Möglichkeit, eine Beschwerde schriftlich einzureichen bei:

Mosel Islands GmbH & Co. KG

Kastellauner Str. 51

D – 56253 Treis-Karden

info@mosel-islands.de

Diese Frist gilt auch für die Anmeldung deliktischer Ansprüche. Alle vertraglichen Ansprüche verjähren im Übrigen innerhalb von zwei Jahren.

18. Datenschutz

Der Vermieter speichert personenbezogene Daten. Die Daten werden für die Gästeverwaltung benötigt. Der Datenbestand dient der Administration der Mieter.

Auf Wunsch des Mieters wird der Vermieter die gespeicherten Daten korrigieren, ergänzen oder löschen, sollten die Daten beispielsweise faktisch inkorrekt sein. Dies kann dazu führen, dass der Mieter die Dienste des Vermieters oder einen Teil davon nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Der Mieter hat das Recht, von dem Vermieter eine Mitteilung zu fordern, ob und inwieweit persönliche Daten bearbeitet werden. Die Daten können für Informationen und Angebote der Produkte und Dienstleistungen des Vermieters, auch in Kombination mit interessanten Daten anderer Unternehmen genutzt werden.

Sofern kein Wert auf den Empfang interessanter Angebote in den Informationen des Vermieters besteht, kann dies schriftlich mitgeteilt werden unter folgender Anschrift:

Datenschutzbeauftragter

Stefan Krumbhorn

Mosel Islands GmbH & Co. KG

Kastellauner Str. 51

56253 Treis-Karden

Deutschalnd

mosel-islands@datenschutz-2k.de

www.mosel-islands.de

Jede betroffene Person kann sich jederzeit bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz direkt an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.

19. Allgemeines

Der Vermieter kann nicht an offensichtliche Druck- oder Satzfehler gebunden werden. Er behält sich vor, Irrtümer sowie Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle vorherigen Veröffentlichungen ungültig.

Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein, gelten sie sinngemäß. Die übrigen Bedingungen gelten in jedem Falle fort.

Alle gegenseitigen Verpflichtungen sind in Treis-Karden zu erfüllen. Gerichtstand ist Cochem an der Mosel.

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